Kostenerstattung durch Gesetzliche Krankenversicherungen
Ideal für gesetzlich Versicherte, die bisher erfolglos einen Therapieplatz suchen
Ich führe eine Privatpraxis. Das bedeutet, ich kann nicht direkt über Ihre Gesundheitskarte abrechnen. Dennoch gibt es einen gesetzlich geregelten Weg, wie Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, wenn Sie keinen Platz in einer Vertragspraxis finden. Dies nennt sich Kostenerstattung (§ 13 Abs. 3 SGB V).
Wichtig: Lassen Sie sich nicht entmutigen. Ich unterstütze Sie bei diesem Prozess.
Ihr Fahrplan zur Kostenübernahme (Schritt-für-Schritt):
Schritt 1: Den Mangel nachweisen Die Krankenkasse zahlt nur, wenn Sie nachweisen, dass Sie keinen Platz in einer Vertragspraxis finden.
- Rufen Sie mind. 3-5 Therapeuten oder Therapeutinnen mit Kassensitz an.
- Notieren Sie sich: Name, Datum/Uhrzeit des Anrufs und die Wartezeit (meist "kein Platz" oder "6+ Monate").
Schritt 2: Die Dringlichkeit (PTV 11) Vereinbaren Sie einen Termin für eine "Psychotherapeutische Sprechstunde" in einer Vertragspra(über die 116 117 oder online).
- Lassen Sie sich dort das Formular PTV 11 aushändigen.
- Wichtig: Auf dem Formular muss unter "Empfehlung" eine Dringlichkeit vermerkt sein (oder der Code für "Ausnahmeindikation").
Schritt 3: Ggf. Antrag auf Kostenübernahme für die Kennenlernsitzungen (Probatorik) stellen Häufig stimmen die Krankenkassen der Kostenübernahme für die Kennenlernsitzungen zu.
- Hierfür reicht häufig ein formloser Antrag. Am besten Fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.
- Sie reichen alles (Protokoll, PTV 11) bei Ihrer Krankenkasse ein mit dem formlosen Antrag: "Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für die Probatorik bei einer außervertraglichen Psychotherapeutin aufgrund von Systemversagen."
- Notwendige Nachweise (z.B. über meine Qualifikation) schicke ich auf Ihre Bitte hin direkt an Ihre Krankenkasse.
Schritt 4: Erstgespräch bei mir vereinbaren Wenn Sie Schritt 1, 2 und 3 erledigt haben UND Ihre Krankenkasse der Kostenübernahme zugestimmt hat ODER Sie die Kosten bereit sind selbst zu tragen, können wir ein Erstgespräch vereinbaren.
- Die Probatorik ermöglicht es Ihnen, mich und mein Angebot erstmal unverbindlich kennenzulernen. Gemeinsam können wir so prüfen, ob mein Angebot für Sie hilfreich ist und wir uns eine Zusammenarbeit vorstellen können.
Schritt 5: Antrag auf Kostenübernahme für Psychotherapiesitzungen Wenn wir uns i.R. der Kennenlernsitzungen auf eine Zusammenarbeit verständigen.
- Ich unterstütze Sie beim Stellen des Antrags auf Kostenübernahme für Ihre Psychotherapie. Gemeinsam stellen wir dafür alle erforderlichen Antragsunterlagen zusammen.