Kostenübernahme durch Private Krankenkassen

Die Kostenübernahme für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist bei privaten Krankenversicherungen in der Regel unproblematisch.

  • Der Ablauf: Sie erhalten von mir eine monatliche Rechnung nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen.
  • Was Sie tun müssen: Bitte prüfen Sie kurz in Ihrem Versicherungsvertrag oder direkt mit Ihrer Versicherung, ob psychotherapeutische Leistungen enthalten sind (was fast immer der Fall ist). Beachten Sie dabei, ob es eine Begrenzung der Sitzungsanzahl pro Jahr gibt (z.B. 20 oder 30 Sitzungen) oder bezüglich des therapeutischen Verfahrens.
  • Honorar: Die Abrechnung erfolgt meist zum 2,3-fachen Steigerungssatz. Das wird von den Kassen und der Beihilfe i.d.R. anstandslos erstattet.


 

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